Rechtsprechung
   BFH, 16.03.1967 - IV R 280/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1360
BFH, 16.03.1967 - IV R 280/66 (https://dejure.org/1967,1360)
BFH, Entscheidung vom 16.03.1967 - IV R 280/66 (https://dejure.org/1967,1360)
BFH, Entscheidung vom 16. März 1967 - IV R 280/66 (https://dejure.org/1967,1360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,1360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnerhöhende Auflösung von gesetzeswidrigen Rückstellungen bei jahrelanger Duldung durch das Finanzamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 325
  • DB 1967, 1247
  • BStBl III 1967, 389
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66

    Pensionszusage als Gewinnverteilungsabrede - Behandlung von Pensionszusagen bei

    Auszug aus BFH, 16.03.1967 - IV R 280/66
    Wie der Senat im Urteil IV R 62/66 vom 17. Februar 1967 (BFH 87, 531, BStBl III 1967, 222) eingehend darlegte, ist die Rückstellung jetzt auch deshalb unzulässig, weil eine Personengesellschaft ihren Gesellschaftern in keinem Falle mit steuerlicher Wirkung eine Pensionszusage machen kann.

    Auch hierzu nahm der Senat in dem Urteil IV R 62/66 Stellung.

    Wie schon in dem Urteil IV R 62/66 ausgeführt wurde, birgt jede Bildung einer Rückstellung die Gefahr in sich, daß die Auflösung erfolgen muß, und zwar auch zu einem dem Steuerpflichtigen nicht genehmen Zeitpunkt.

  • BFH, 16.09.1964 - IV 42/61 U

    Zulässigkeit der Versagung der Vollabschreibung für geringfügige Wirtschaftsgüter

    Auszug aus BFH, 16.03.1967 - IV R 280/66
    Dieses Risiko liegt primär im Bereich des Steuerpflichtigen selbst und ist daher auch von ihm zu tragen (vgl. auch das Urteil des Senats IV 42/61 U vom 16. September 1964, BFH 80, 500, BStBl III 1964, 654).
  • BFH, 26.06.1962 - I 188/61 S

    Versorgungszusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der zu mehr

    Auszug aus BFH, 16.03.1967 - IV R 280/66
    Der Senat ließ dahingestellt, ob der Entscheidung des I. Senats I 188/61 S vom 26. Juni 1962 (BFH 75, 366, BStBl III 1962, 399) gefolgt werden könne, weil diese sich nur auf die besonderen Verhältnisse bei einer Kapital gesellschaft bezogen habe.
  • BFH, 05.03.1964 - IV 133/63 S

    Bindung des Finanzamts an eine Zusage, die es für einen Steuerfall gegeben hat

    Auszug aus BFH, 16.03.1967 - IV R 280/66
    In dem Urteil IV 133/63 S vom 5. März 1964 (BFH 79, 218, BStBl III 1964, 311) führte der Senat aus, daß bei der Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im öffentlichen Recht immer zu beachten ist, daß die Verwaltung Interessen der Allgemeinheit zu wahren hat und dabei nach Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes an Gesetz und Recht gebunden ist.
  • BFH, 15.03.1963 - VI 327/60 U

    Begründung einer rückstellungsfähigen Last bei Versorgungszusage zugunsten eines

    Auszug aus BFH, 16.03.1967 - IV R 280/66
    Er führte weiter aus, der Ansicht des VI. Senats des BFH in dem Urteil VI 327/60 U vom 15. März 1963 (BFH 76, 815, BStBl III 1963, 297), in dem dieser die Rechtsprechung des I. Senats auch für Personengesellschaften übernahm, könne jedoch nicht gefolgt werden.
  • BFH, 25.04.1990 - I R 78/85

    Steuerliche Behandlung einer Pensionszusage - Festsetzung von

    Ebenso kann eine Rückstellung unzulässig werden, weil sie einer neueren, aus einer besseren Erkenntnis geschöpften Rechtsprechung nicht mehr entspricht (BFH-Urteile vom 16. März 1967 IV R 280/66, BFHE 88, 325, BStBl III 1967, 389 zu 2.; vom 16. Februar 1967 IV R 62/66, BFHE 87, 531, 537, BStBl III 1967, 222, 224, 225) bzw. weil die Rückstellung objektiv von Anfang an nicht rechtmäßig war und nur von den Beteiligten rechtsirrtümlich für zulässig angesehen wurde (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1972 IV R 53/72, BFHE 107, 564, 575, 576, BStBl II 1973, 298, 303 zu IV).

    Die jahrelange Nichtbeanstandung der Rückstellung durch das FA führte nicht zu einem entsprechenden Vertrauenstatbestand zugunsten der Kläger (Urteil in BFHE 144, 561, BStBl II 1986, 51 am Ende; vgl. allgemein BVerfG-Beschluß in StE 1990, 71), denn jede Bildung einer Rückstellung birgt das Risiko einer späteren Auflösung in sich, das dem Kaufmann nicht abgenommen werden kann (Urteile in BFHE 88, 325, 326, BStBl III 1967, 389 zu 4.; BFHE 87, 531, 537, 538, BStBl III 1967, 222, 225).

  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 110/79

    Bilanzierungsfrist und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Wenn das FA in der Vergangenheit die späten Bilanzaufstellungen des Klägers nicht beanstandet hat, ist es nicht gehalten, trotz besserer Erkenntnis diese Rechtsfrage für spätere Jahre unrichtig zu behandeln; denn es hat bei der Veranlagung eines jeden Jahres den Sachverhalt grundsätzlich neu festzustellen und zu beurteilen und ist bei der Durchführung der Veranlagung wegen der Bindung an Recht und Gesetz verpflichtet, unrichtige Rechtsauffassungen richtigzustellen (BFH-Urteile vom 16. März 1967 IV R 280/66, BFHE 88, 325, BStBl III 1967, 389; in BFHE 85, 161, BStBl III 1966, 270, und vom 4. August 1961 VI 269/60 S, BFHE 73, 813, BStBl III 1961, 562).
  • BFH, 07.06.1988 - VIII R 296/82

    1. Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung - 2.

    Wie der BFH bereits in seinem Urteil vom 16. März 1967 IV R 280/66 (BFHE 88, 325, BStBl III 1967, 389) ausgesprochen hat, sind Rückstellungen, deren Bildung nicht dem Gesetz entspricht, auch dann gewinnerhöhend aufzulösen, wenn das FA jahrelang ihre Bildung, ohne eine bindende Zusage zu geben, duldete.
  • FG Hessen, 20.11.1996 - 3 K 3273/92

    Auflösung von Pensionsrückstellungen einer Kommanditgesellschaft durch das

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht